Arzthaftung wegen Behandlungsfehler

Rechtsanwältin und Master of Medizine, Ethics and Law Zelinskij: Tannenfleckstraße 33a 82194 Gröbenzell, Tel.: 081422919700

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Rechtsanwältin und Master of Medicine, Ethics and Law Zelinskij

Tannenfleckstraße 33a

82194 Gröbenzell

Tel.: 081422919700 (Terminvereinbarung)

Zusatzqualifikation im Medizinrecht /Arzthaftungsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle

arzthaftung aus behandlungsfehler

  • Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser macht und ihn heilt, oder wenn er jemandem eine Geschwulst mit dem Operationsmesser öffnet und das Auge erhalten bleibt, so soll er zehn Sekel Silber erhalten. Wenn es ein Freigelassener war, erhält er fünf Sekel. Wenn es jemandes Sklave war, so soll dessen Eigentümer dem Arzte zwei Sekel geben.
  • Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser macht und ihn tötet oder jemandem eine Höhlung mit dem Operationsmesser öffnet und ihm das Auge zerstört, so soll man ihm die Hände abhauen. Wenn der Arzt einem Sklaven eines Freigelassenen mit dem Operationsmesser eine schwere Wunde beibringt und ihn tötet, soll er ihn durch einen andern Sklaven ersetzen; zerstört er ihm das Auge, so soll er seinen halben Preis bezahlen.

                                                                                                                           (Codex Hammurapi, eine Rechtssammlung König Hammurapis von Babylon * 1810 v. Chr.; † 1750 v. Chr.)

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