Arzthaftung wegen Behandlungsfehler

Rechtsanwältin und Master of Medizine, Ethics and Law Zelinskij: Augsburger Str. 16 82110 Germering Tel.: 08924401276

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
E-Mail

Grober Behandlungsfehler:

  • Grober Behandlungsfehler bedeutet, daß der Arzt  eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat und  einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint,  weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
  • Aber auch einzelne für sich genommen nicht schwerwiegende Fehler können in ihrem Zusammenwirken den Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers rechtfertigen.
  • Diagnosefehler sind erst als grober Behandlungsfehler zu würdigen, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt, also um ein Versagen im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers.
  • Bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler als grob anzusehen ist, geht es um eine juristische Bewertung, die das Gericht zu treffen hat. Der Tatrichter stützt sich dabei auf die  medizinische Bewertung  durch den Sachverständigen.
  • Rechtsfolge eines groben Behandlungsfehlers ist die Umkehr der Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und der eingetretenen Schädigung. Dem Arzt steht der Gegenbeweis offen, daß der Gesundheitsschaden nicht auf dem groben Behandlungsfehler beruht.
  • Ausnahmsweise kann die Kausalitätsvermutung aber entfallen: z.B. wenn feststeht, daß der grobe Behandlungsfehler nicht schadensursächlich geworden ist (Fall: die vorzeitige Entlassung eines Herzpatienten war zwar grob fehlerhaft , sich tatsächlich aber ein seltenes Infektionsrisiko verwirklicht hat). Fernen entfällt die Vermutung bei einer gänzlich unwahrscheinlichen Kausalität.
  • Verstoß gegen Pflicht zur Erhebung und Sicherung von Befunden: Ist bereits die Unterlassung der Befunderhebung als fundamentaler Diagnoseirrtum zu qualifizieren, so greifen die für grobe Behandlungsfehler entwickelten Beweiserleichterungen ein.