Arzthaftung wegen Behandlungsfehler

Rechtsanwältin und Master of Medizine, Ethics and Law Zelinskij: Tannenfleckstraße 33a 82194 Gröbenzell, Tel.: 081422919700

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Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser

Seit 2005 müssen alle  für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland öffentlich darüber berichten, was sie tun und wie gut sie es tun, § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V. Diese sogenannten „strukturierten Qualitätsberichte“ stellen sie dann den Krankenkassen zur Veröffentlichung zur Verfügung. Diese müssen die Qualitätsberichte aller Krankenhäuser anschließend im Internet veröffentlichen.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sollen  für Patientinnen und Patienten verständlich formuliert sein. In der Praxis stellt sich jedoch heraus, dass es nicht einfach ist, Qualitätsberichte lesen und verstehen. Nachstehend haben wir Ihnen eine kleine Anleitung vorbereitet:
  • was haben Sie als Patientin oder Patient und andere Interessierte von den gesetzlichen Qualitätsberichten und
  • worauf müssen Sie besonders achten, wenn Sie bestimmte Informationen über ein Krankenhaus oder eine Fachabteilung eines Krankenhauses suchen.
 Wir gehen dabei davon aus, dass die meisten Patientinnen und Patienten im Krankenhaus vor allem auf die Qualität der medizinischen und pflegerischen Behandlung Wert legen.
 
 Ein Qualitätsbericht besteht aus folgenden Teilen:
 
  • A. Angaben, die für das ganze Krankenhaus gelten.
  • B. Angaben zu den Fachabteilungen oder Organisationseinheiten, zu den durchgeführten Behandlungen und den behandelten Krankheiten – jeweils mit Angaben darüber, wie oft etwa eine Operation im Jahr durchgeführt wurde.
  • C. Maßnahmen und Projekte der Qualitätssicherung, an denen das Krankenhaus teilnimmt.
  • D. Internes Qualitätsmanagement, also systematische Strategien und Maßnahmen, die dem Krankenhaus helfen, kontinuierlich besser zu werden.
Besonders interesant für Sie ist der Teil B. "Angaben zu den Fachabteilungen oder Organisationseinheiten".  Dieser Teil enthält u.a. :
  • die Struktur- und Leistungsdaten für die einzelnen Organisationseinheiten und Fachabteilungen des Krankenhauses
  • das medizinisch-pflegerische Angebot sowie
  • der nicht-medizinische Service (z. B. räumliche Ausstattung, Verpflegung, besondere Einrichtungen und Angebote)
  • Tabellen der Krankheiten (Hauptdiagnosen) und
  • Behandlungen (Prozeduren), die in der jeweiligen Fachabteilung am häufigsten vorkommen und in denen das Krankenhaus seine besondere Kompetenz ausweisen möchte (Kompetenzdiagnosen und -prozeduren).
  • Angaben über Möglichkeiten ambulanter Behandlung
  • Ausstattung mit medizinischen Geräten
  • Qualifikation des Personals.

Er gliedert sich dementsprechend in folgende Abschnitte:

  • Diagnosen nach ICD:

„ICD“ ist die internationale Klassifikation der Krankheiten („International Classification of Diseases“) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In einer Tabelle macht das Krankenhaus Angaben zu den (mindestens) zehn bis (höchstens) 30 häufigsten Hauptdiagnosen nach ICD, sortiert nach der Anzahl der Patientinnen und Patienten, die aufgrund dieser Erkrankung behandelt wurden. In der Tabelle der Kompetenzdiagnosen kann das Krankenhaus Krankheiten aufführen, für deren Behandlung es besondere Kompetenz ausweisen möchte oder an denen es ein besonderes (z. B. auch wissenschaftliches) Interesse hat.

  • Operationsschlüssel: Prozeduren nach OPS:

Der Operationsschlüssel nach § 301 SGB V (OPS) ist eine Klassifikation der Operationen, Eingriffe und sonstigen (auch diagnostischen) Prozeduren und Untersuchungen.  In diesem Kapitel werden die (mindestens) zehn bis (höchstens) 30 häufigsten Prozeduren nach dem OPS dargestellt. In der Tabelle der Kompetenzprozeduren kann das Krankenhaus Prozeduren darstellen, für die es besondere Kompetenz ausweisen möchte oder ein besonderes (z. B. auch wissenschaftliches) Interesse hat.

  • Ambulante Behandlungsmöglichkeiten:

Viele Krankenhäuser bieten auch ambulante Behandlungsmöglichkeiten an. In diesem Kapitel kann das Krankenhaus angeben, welche Ambulanzen in den jeweiligen Fachabteilungen angeboten werden.

  • Apparative Ausstattung:

Die Fachabteilung stellt hier dar, welche Geräte ihr für die Feststellung und Behandlung der Krankheiten ihrer Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen (außer Geräte, die zur üblichen Ausstattung eines Krankenhauses gehören).

Diese Angaben können Ihnen weiterhelfen, wenn Sie wissen, dass ein spezielles Gerät oder Verfahren für die Behandlung Ihrer Krankheit erforderlich ist.
  • Personelle Ausstattung:

Hier geht es um Anzahl und Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, untergliedert in Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und spezielles therapeutisches Personal. Die Angaben sagen Ihnen, welche Fachärztinnen und Fachärzte in einer Abteilung vorhanden sind, damit Sie sicher gehen können, dass eine auf Ihre Erkrankung spezialisierte Ärztin oder ein spezialisierter Arzt dort tätig ist.

Der Teil C: Qualitätssicherung wird für die Qualitätsberichte 2009 von Interesse:
Ein wichtiger Teil dieser Qualitätssicherung sind „einrichtungsübergreifende Maßnahmen“, auch „externe vergleichende Qualitätssicherung“ genannt, die die Qualität der Leistungen der Krankenhäuser messen und miteinander vergleichen. Dieses Verfahren, das auch als  „Benchmarking“ genannt wird, ist nicht unbedenklich. Denn dadurch kann zum Mißbrauch kommen:
  •  um sich im Wettbewerb positiv darzustellen, dass ein Krankenhaus „gute Zahlen“ hat, werden chlechte Ergebnisse nicht dokumentiert
  •  es kann dazu führen, dass Patientinnen und Patienten mit hohem Risiko, die im Vergleich der Krankenhäuser wahrscheinlich zu weniger guten Ergebnissen führen würden, gar nicht aufgenommen werden. (Risikoselektion)
Das Verfahren misst die Qualität von etwa 20 % der Krankenhausbehandlungen, und zwar überwiegend von Operationen. Die Qualität der erfassten Leistungen wird über ca. 190 Indikatoren  ( aber nur 26 Indikatoren werden veröffentlicht) abgebildet, für die bundeseinheitliche Richtwerte (Referenzbereiche) festgelegt sind. Liegt ein Krankenhaus mit einem Indikator außerhalb des vorgegebenen Referenzbereichs, gilt es als „rechnerisch auffällig“, Mit den rechnerisch auffälligen Krankenhäusern wird  im sogenannten „Strukturierten Dialog“ die Ursache der Auffälligkeit analysiert. Am Ende dieses Prozesses können Empfehlungen abgegeben werden. Im schlimsten Fall  können sogar Behandlungsverträge gekündigt werden.
 
Der Teil C ist in folgende Abschnitte gegliedert:
  • Leistungsbereiche und Dokumentationsrate 

In diesem Abschnitt des Qualitätsberichts stellen Krankenhäuser, die an den Maßnahmen der externen vergleichenden Qualitätssicherung teilnehmen, dar, wie hoch die Fallzahlen der erbrachten dokumentationspflichtigen Leistungen und die Dokumentationsraten im jeweiligen Leistungsbereich waren. Gefordert ist eine vollständige Dokumentation (Dokumentationsrate: 100 %). Dokumentationsraten von unter 80 % werden als mangelhaft eingestuft und mit finanziellen Abschlägen „bestraft“. So wird die Dokumentationspflicht gefördert.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses wählte die BQS aus den rund 190 Qualitätsindikatoren der externen Qualitätssicherung 26 Indikatoren aus, die für die Veröffentlichung besonders geeignet sind. Das ist nur dann der Fall, wenn ein Qualitätsindikator „risikoadjustiert“ (= Risiko beachtend) sein kann. Denn nur so lassen sich anschließend die Endergebnisse sinnvoll miteinander vergleichen. Darüber hinaus hat die BQS die Qualitätsindikatoren zusammen mit den zugehörigen Leistungsbereichen in eine für Patientinnen und Patienten verständliche Sprache übersetzt .

Aus elf Leistungsbereichen (LB) werden insgesamt 26 Qualitätsindikatoren für alle Krankenhäuser dargestellt, so dass deren Ergebnisse untereinander vergleichbar sind.
 
Die Qualitätsindikatoren werden in Tabellen dargestellt.
 

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 Beispielsweise wird die Tabelle für das Qualitätsindikator „Postoperative Wundinfektion“ bei der Hüftgelenkersatz-Operation so aussehen:
 

1 2 3 4 5 6 7 8 9
Entzündung des OPBereichs Postoperative Wundinfektion 8 0,8%-5,8% 2,5% 5/200 ≤3%    
                 
 

Man kann aus dieser Tabelle folgendes ableiten:

Spalte 6: „Ergebnis“: von 200 Patientinnen und Patienten dieses Krankenhauses, bei denen ein Hüftgelenk eingesetzt wurde, haben fünf eine Entzündung in der Umgebung des künstlichen Gelenks erlitten, also
Spalte 5: das sind 2,5%.
Spalte 7: Der „bundesweite Referenzbereich“ dient dazu, dass das Krankenhaus seinen eigenen Wert (hier 2,5%) mit diesem (hier ≤ 3%) vergleichen kann. Im Beispiel spricht es für gute Qualität, wenn in einem Krankenhaus bei weniger als 3% der Patientinnen und Patienten eine Entzündung am künstlichen Hüftgelenk auftritt; die Entzündungsrate von 2,5% liegt noch im Bereich von „guter Qualität“.
 
Fazit:
  • Einzeln betrachtet erlaubt die Darstellung einer Leistung als Kompetenzdiagnose noch keine Aussage über die Behandlungsqualität. Sie kann jedoch als Hinweis darauf verstanden werden, dass ein Krankenhaus in dieser Fachabteilung nach seiner Selbsteinschätzung über besondere Erfahrung in der Behandlung des jeweiligen Krankheitsbildes verfügt.
  • Der Umfang der apparativen Ausstattung ist als Hinweis auf die Strukturqualität des Krankenhauses und damit nur als sehr indirekter Hinweis auf die Ergebnisqualität anzusehen.
  • Zahlen zur personellen Ausstattung geben Ihnen Auskunft über den Umfang und die Art des Personals, das in dem Krankenhaus beschäftigt ist. Sie sagen jedoch nichts darüber aus, wie beispielsweise die durchschnittliche Personalbesetzung einer Station pro Schicht oder pro Bett ist. Sie lassen auch keine Rückschlüsse auf die Qualifikation eines bestimmten Mitarbeiters oder dessen spezifische Erfahrungen und Kompetenzen zu, die als Auswahlkriterien bedeutsam sein könnten.