Arzthaftung wegen Behandlungsfehler

Rechtsanwältin und Master of Medizine, Ethics and Law Zelinskij: Tannenfleckstraße 33a 82194 Gröbenzell, Tel.: 081422919700

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Was ist eine Schönheitsoperation?

Eine Schönheitsoperation oder kosmetische Operation ist ein chirurgischer Eingriff ohne medizinische Indikation. Die Schönheitsoperation dient damit einer oft nur subjektiv wahrgenommenen Verschönerung des menschlichen Körpers.

Schönheitsoperation als Fachgebiet?

Nein. Schönheitschirurgie und kosmetische Chirurgie sind von den medizinischen Berufsverbänden nicht als Fachgebiete definiert. Kosmetische Operationen zählen zu ästhetischen Operationen.

 

Facharztkompetenz für Schönheitsoperationen?

Die Ästhetische Chirurgie ist ein Teil der Facharztkompetenz Plastische Chirurgie.

Als Schönheitsoperationen werden bezeichnet:

  • Bruststraffung
  • Brustvergrößerung
  • Brustverkleinerung
  • Fettabsaugung: Fettabsaugungen sind grundsätzlich – aber mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten – überall da möglich, wo übermäßige Fettansammlungen unerwünscht sind: Gesicht, Hüften, Bauch, Oberschenkel, Unterschenkel usw..

Zur plastischen Chirurgie gehört: 

  • Gesichtsstraffungen 
  • Nasenkorrekturen 
  • Lippenkorrektur 
  • Labioplastik (sogenannte Schamlippenkorrektur)

 

Risiken bei Schönheitsoperationen:

Jede Operation ist mit Risiken verbunden, somit auch Schönheitsoperationen. Hinzu kommt das Risiko, dass das Ergebnis nicht den Erwartungen und Versprechen entspricht. Es können sichtbare Narben zurückbleiben.

 

Aufklärung über Risiken bei Schönheitsoperationen:

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Patienten vor kosmetischen Operationen über die Erfolgsaussichten und Risiken des Eingriffs wie etwa bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen besonders sorgfältig und umfassend aufzuklären sind. Dem Patienten sind bei kosmetischen Operationen etwaige Risiken deutlich vor Augen zu stellen, damit er genau abwägen kann, ob er einen etwaigen Misserfolg oder sogar bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen will, selbst wenn diese auch nur entfernt als eine Folge des Eingriffs in Betracht kommen . Weil derartige Eingriffe eher einem psychischen oder ästhetischen Bedürfnis dienen, ist es noch weniger als sonst selbstverständlich, dass der Patient in Unkenntnis dessen, auf was er sich einlässt, dem ärztlichen Eingriff zustimmt, so dass es bei kosmetischen Eingriffen der besonderen Verantwortung des Arztes obliegt, ihm das Für und Wider mit allen Konsequenzen vor Augen zu stellen.

An die Aufklärung eines Patienten vor kosmetischem Operationen stellt die ständige höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung deshalb sehr strenge Anforderungen.

Das OLG Hamm sprach einer Patientin Schmerzensgeld zu, weil der Arzt sie nicht darauf hingewiesen habe, dass es nach der Operation ( subpectorales Brustimplantat)zu verstärkten Schmerzen kommen kann.

Facharztkompetenz:

Wie bereits oben erwähnt, ist die ästhetische Chirurgie nur ein Teil der Facharztkompetenz  "Plastische Chirurgie". Die Ausbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie erfolgt im wesentlichen im Bereich der wiederherstellenden Chirurgie (z. B. von angeborenen Deformierungen, Unfallverletzungen, Verbrennungen). Die ästhetische Chirurgie ist ein kleiner Teil seiner Ausbildung. Seit Jahren gibt es zwischen diesen Facharztgruppen strittige Diskussionen über eine Erweiterung des Facharztbegriffs bzw. des Zusatztitels „plastische Operationen“ um den Begriff „ästhetisch“. Wegen des werbenden Charakters dieses Begriffs bemühen sich alle Fachgruppen darum, ihre ästhetisch-chirurgische Kompetenz durch Vereinnahmung des Begriffs zu demonstrieren. In den letzten Jahren sind die Bundesärztekammer und viele Landesärztekammern dazu übergegangen die Bezeichnung des Plastischen Chirurgen in "Plastischer und Ästhetischer Chirurg" zu ändern.

Der Plastische Chirurg ist also ein anerkannter Facharzt, mit einer Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren und dementsprechenden Prüfungen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie beginnt nach dem Abschluss des Studiums der Humanmedizin mit dem Erhalt der Approbation als Arzt. In der Weiterbildungsphase muss der Arzt ca. 600 Operationen selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchführen. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen muss der Arzt die Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält der Arzt offiziell den Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie".

Diese Facharztbezeichnung gibt dem Patienten die Sicherheit, dass der Arzt auch für die Krankheitsbilder auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie ausgebildet wurde. Es bleibt anzumerken, dass allein der Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie" geschützt ist. Andere Bezeichnungen wie "Kosmetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden, sagen allerdings nichts über ihre Aus- bzw. Weiterbildung aus.

 

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