Auskunft über beteiligtes Personal
Der Patient hat das Recht zu erfahren, welcher Arzt, welche Krankenschwester während des Behandlungszeitraumes wann für die Behandlung verantwortlich war.
Der Krankenhausträger ist verpflichtet, Namen und ladungsfähige Anschriften sowie genaue Dienstzeiten des von ihm bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Patienten eingesetzten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals mitzuteilen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|



