LG Bremen, Urteil vom 01.06.1990, AZ.: 9 O 164/90
Der behandelte Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor der Vornahme einer Behandlung unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten möglicherweise nicht tragen werde (hier kosmetische Operation).
| < Zurück | Weiter > |
|---|



