Arzthaftung wegen Behandlungsfehler

Rechtsanwältin und Master of Medizine, Ethics and Law Zelinskij: Augsburger Str. 16 82110 Germering Tel.: 08924401276

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Sturz eines Patienten auf einem nassen Fußboden

E-Mail

Haftung einer Klinik aus Verkehrssicherungspflichtverletzung

Gericht: OLG München 1. Zivilsenat

Entscheidungsdatum: 13.03.1997

Aktenzeichen: 1 U 4412/96

Dokumenttyp: Urteil

 Haftung einer Klinik aus Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Patienten auf einem naß gereinigten Steinfußboden 

Eine Klinik haftet unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflichtverletzung, wenn ein Patient auf dem naß gereinigten Steinboden eines Vorbereitungsraums zu einem OP-Raum, auf dem Nässe wegen des auch sonst glänzenden Bodens kaum oder nicht erkennbar ist, zu Fall kommt. Wenn der Vorbereitungsraum zu einem OP-Raum aus Gründen der Desinfektion laufend naß gereinigt werden muß, stellt es einen Organisationsmangel der Klinik dar, wenn sie Patienten erlaubt, diesen Raum ohne bestehende Notwendigkeit als Durchgang zu einem Untersuchungszimmer zu benutzen.