Arzthaftung wegen Behandlungsfehler

Rechtsanwältin und Master of Medizine, Ethics and Law Zelinskij: Tannenfleckstraße 33a 82194 Gröbenzell, Tel.: 081422919700

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Fahrlässige Tötung durch Unterlassen

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Gericht: LG Augsburg

Entscheidungsdatum: 16.10.2001

Aktenzeichen: 3 KLs 400 Js 111591/00

Der angeklagte Krankenhausarzt hat nach der Notfalleinlieferung eines 14jährigen Radfahrers nach einem Sturz aufgrund mehrerer gravierender Behandlungsfehlerbegangen:

 Verkennung der Valiumgabe durch den Notarzt bei der Eingangsuntersuchung,

Unterlassen gründlicher neuropathologischer Befunderhebung,

falsche Auswertung eines Röntgenbildes und

Unterlassen einer engmaschigen klinisch-stationären Überwachung über 24 Stunden in 10minütigem Abstand.

Er hat eine Schädelbasisfraktur nicht erkannt und statt dessen eine Gehirnerschütterung diagnostiziert.

Der Verletzte verstarb  infolge einer zentralen Lähmung als Folge eines epiduralen Hämatoms.

Das LAndgericht hat den Krankenhausarzt einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig befunden.  In Ansehung des erheblichen Maßes der Pflichtwidrigkeit des Angeklagten und der leidvollen Auswirkungen der Tat für die Eltern des verstorbenen Kindes einerseits und in Ansehung des straffreien Vorlebens des Angeklagten, der als Arzt schwierige und verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen hat andererseits, hielt das Landgericht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen tat- und schuldangemessen.

 

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